02.09.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.