01.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer Weihnachtsfeier der BDSM-Szene einer Gästin unvermittelt ihre Unterhose ausgezogen haben, nachdem es im Vorfeld bereits zu Annäherungsversuchen von seiner Seite gekommen sei. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mangels eines erkennbar entgegenstehenden Willens kein sexueller Übergriff vorlag und die Anzeige im Übrigen einer Meinungsmache in der Szene gegenüber unserem Mandanten entsprang. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
