01.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten, der als Erzieher bei einer KiTa arbeitet, wurde der sexuelle Missbrauch zum Nachteil eines vierjährigen Mädchens, das dieselbe KiTa besucht, vorgeworfen. Die Mutter der Zeugin behauptet, der Mandant habe ihre Tochter beim Toilettengang an dem Intimbereich geschlagen und Wischbewegungen gemacht. Die vierjährige Zeugin hingegen behauptet, der Mandant habe sie auf dem Flur gehauen. Am Abend habe die Anzeigenerstatterin Blutanhaftungen in der Unterhose ihrer Tochter festgestellt. Die darauffolgende Untersuchung der Zeugin habe keine Auffälligkeiten ergeben. Insgesamt fehlte es aufgrund der äußerst undetaillierten Aussagen der Zeugin an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen. Im Übrigen wäre selbst bei Wahrunterstellung der Tatbestand nicht erfüllt gewesen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
