25.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften
ERGEBNIS: Bewährung

Der Mandant wurde durch das AG Ludwigsburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten m.B. verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 3.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre und er wird der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb hinsichtlich der Geldauflage deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.