01.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war nach aussagepsychologischen Maßstäben eindeutig unglaubhaft, da die Aussage nicht konstant und infolge von erheblicher Alkoholisierung äußerst lückenhaft war. Selbst bei Wahrunterstellung der Vorwürfe hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, da unserem Mandanten kein Vorsatz in Bezug auf ein Handeln gegen den ausdrücklichen Willen der Anzeigenerstatterin nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
