Strafverteidiger: Strafverteidiger Meese
Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde der Besitz und versuchte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Einziges Indiz hierfür waren Chatnachrichten. Strafverteidiger Jonas Meese konnte in seiner ausführlichen Schutzschrift darlegen, dass dies für einen hinreichenden Tatverdacht nicht ausreicht und dies nur straffreie Vorbereitungshandlung darstellte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein