11. September 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Anklagevorwurf von über 1200 Kinderpornos

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Schöffengericht Bad Segeberg

 

Dem Mandanten wurde der Besitz von über 1200 kinderpornografischen Bildern in der Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Nach zwei Verhandlungstagen, Beweisanträgen und langer Diskussion konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Hauptdatenträger nicht dem Mandanten zuzuordnen ist und bei zwei weiteren Geräten die technischen Metadaten gegen einen Besitzwillen sprechen. Dem Mandanten, dem eine Haftstrafe drohte, ist nun jegliche Strafe und Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis erspart geblieben. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer symbolischen Geldauflage eingestellt.