10. Juli 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Vorwurf Urkundenfälschung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe

Vorwurf: Urkundenfälschung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Verden

 

Dem minderjährigen Mandanten wurde die Urkundenfälschung von Klassenarbeiten und Zeugnissen vorgeworfen. Er soll die Punktzahl und Noten verfälscht haben. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorlagen. Bei einigen Klausuren konnte bereits kein Verfälschen erkannt werden. Zu berücksichtigen war weiterhin, dass der Mandant zum ersten Tatzeitpunkt noch nicht schuldfähig war. Aufgrund der geringen Folgen seines Handeln und dem bereits belastenden Ermittlungsverfahren konnte das Verfahren eingestellt werden.