SEXUALSTRAFRECHT

Was tun bei einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht?

Viele unserer Mandanten sind unschuldig. Die Vorwürfe reichen im Sexualstrafrecht von sexueller Belästigung über sexuelle Nötigung bis hin zu Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern. Häufig geht es auch um den Vorwurf des Besitzes oder Erwerbs kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) oder um heimliche Bildaufnahmen.

Gerade für Unschuldige ist es wichtig, zu den Vorwürfen zu schweigen! Diesen Rat wird Ihnen jeder gute Strafverteidiger geben. Mit einer Aussage verschlechtern Sie Ihre Verteidigungschancen erheblich, denn Ihre Aussage wird nicht immer so aufgenommen, wie Sie sich das vorstellen. Mit einem einzigen falschen Satz können Sie ungünstige Indizien oder sogar ein einzelnes Tatbestandsmerkmal untermauern, das vielleicht gar nicht bewiesen werden kann. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten davon unbedingt Gebrauch machen! Gerade Unschuldige neigen dazu, den Sachverhalt gegenüber der Polizei so schnell wie möglich richtig stellen zu wollen. Wenn Sie aber Opfer einer Hausdurchsuchung geworden sind oder eine Vorladung als Beschuldigter einer Sexualstraftat erhalten haben, dann sind Sie von den Strafverfolgungsbehörden bereits als Beschuldigter eingestuft worden. Die Vernehmung dient regelmäßig Ihrer Überführung.

Ein Schweigen kann und wird niemals gegen Sie verwendet werden. Das Erste, was ein Polizeibeamter in einer Vernehmungssituation tun muss, ist Sie über Ihr Recht zu schweigen und einen Anwalt zu beauftragen, zu belehren. Sie sind also nicht verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten. Wir können noch am selben Tag, an dem Sie uns anrufen, die Ladung für Sie aufheben und Akteneinsicht beantragen!

Irrtümlich glauben Unschuldige oft, es gäbe keine Beweise gegen sie, weil es nur eine belastende und zudem unrichtige Zeugenaussage gebe. Diese Aussage ist jedoch ein im Strafprozess anerkanntes Beweismittel. In einem sehr großen Teil der Sexualstrafverfahren gibt es nur ein einziges Beweismittel.

 

 

Aussage gegen Aussage: Die Verteidigungschancen bei einer Falschbeschuldigung

Bei fast allen Sexualstrafverfahren steht nur ein unmittelbares Beweismittel zur Verfügung, nämlich die belastende Aussage des Anzeigenden. Gerade in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen neigen Staatsanwaltschaften zur Anklage und Gerichte zur Verurteilung.

Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Unsere besondere Spezialisierung liegt darin, bereits im Ermittlungsverfahren tätig zu werden, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Dies ist uns in den vergangenen Jahren auch bei schwersten Vorwürfen wie Vergewaltigung oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern häufig gelungen. Nach der Akteneinsicht beginnt die Arbeit des auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalts.

Unser Ansatz ist es, nach der Akteneinsicht die Akte akribisch durchzuarbeiten und häufig unter Zuhilfenahme aussagepsychologischer Kriterien und der dazu existierenden umfangreichen Rechtsprechung die belastende(n) Aussage(n) dezidiert anzugreifen. Dies setzt Sachkunde, ständige Fortbildung und vor allem jahrelange Erfahrung voraus.

In der heutigen Zeit sollte es selbstverständlich sein, dass Sie sich bei dem Vorwurf einer Straftat an einen Rechtsanwalt wenden, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht führt oder ausschließlich im Strafrecht tätig ist. Lesen Sie hier, was einen guten Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat ausmacht. Aber auch innerhalb des Strafrechts sollte eine besondere Fokussierung auf das Sexualstrafrecht erfolgt sein. Nur wer schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig ist, verfügt über die Erfahrung und Routine, um jede Verteidigungschance im Ermittlungsverfahren fruchtbar zu machen.

In geeigneten Fällen können wir nach Akteneinsicht eine schriftliche Stellungnahme unserer Mandanten abgeben. Dies ist jedoch sehr selten erforderlich. Vielmehr geht es darum, anhand von Rechtsprechung und Literatur zu argumentieren, warum die vorhandenen Indizien und die gegen Sie gerichtete Aussage nicht ausreichen, um Anklage zu erheben! Mit solchen umfangreichen Einstellungsanträgen (auch Schutzschrift oder Verteidigungsschrift genannt), in denen der gesamte Sachverhalt nach Aktenlage dargestellt wird, konnten wir in den letzten Jahren in vielen Fällen die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts erreichen. Dies bedeutet, dass das Strafverfahren (ohne Strafe, ohne Eintragung in das Führungszeugnis, ohne Eintragung in das Zentralregister und vor allem ohne belastende und öffentliche Hauptverhandlung) eingestellt wird. Selbstverständlich wird der Einstellungsantrag vorher mit dem Mandanten abgestimmt und genehmigt.

Solche erfolgreichen Einstellungsanträge (sog. Schutzschriften) unter Ausschöpfung aller Verteidigungschancen auf der Grundlage einer gemeinsamen und individuell mit dem Mandanten abgestimmten Verteidigungsstrategie bieten wir im Sexualstrafrecht bundesweit an und können dabei in jedem Mandat auf unser schlagkräftiges Team und unsere umfangreiche Erfahrung in allen Deliktsbereichen des Sexualstrafrechts zurückgreifen.

 

Sie sehen sich mit einer Falschbeschuldigung konfrontiert? Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt im Sexualstrafrecht

Gerade bei zu Unrecht erhobenen Vorwürfen im Sexualstrafrecht sollten Sie sich umgehend an einen entsprechend spezialisierten Strafverteidiger wenden! Hartnäckigkeit, fachliche Exzellenz, Akribie und absolute Diskretion sind die Leitlinien unserer täglichen Arbeit!

Strafverteidigung bei Falschbeschuldigung – Was Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team auszeichnet:

  • Erfahrene Fachanwälte für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung und Sexualstrafrecht
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger bundesweit
  • Bundesweit gefragte Experten im Sexualstrafrecht
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

 

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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist Leiter des sexualstrafrechtlichen Dezernats. Seine besondere Expertise:

  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Dozent und Fachautor für Strafrecht seit 2010
  • Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) mit Prädikat als Landesbester
  • Preisgekrönte Dissertation mit Höchstnote

 

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder digital zur Verfügung. Noch am selben Tag können wir für Sie die polizeiliche Vorladung absagen und Akteneinsicht beantragen. Wir freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.

FAQ

Was soll ich tun, wenn ich fälschlicherweise einer Sexualstraftat beschuldigt werde?

Bleiben Sie ruhig und schweigen Sie. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei und kontaktieren Sie sofort einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt. Ein erfahrener Anwalt kann den Termin absagen und Akteneinsicht beantragen, um Ihre Verteidigung vorzubereiten.

Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten, wenn ich einer Sexualstraftat beschuldigt werde?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten davon Gebrauch machen, um Ihre Verteidigung nicht zu gefährden. Ein Anwalt kann den Termin für Sie absagen und die notwendigen Schritte einleiten.

Was sind meine Verteidigungschancen in einem Aussage-gegen-Aussage-Fall?

In vielen Sexualstrafverfahren gibt es nur die belastende Aussage des Anzeigenden als Beweismittel. Ein erfahrener Strafverteidiger kann jedoch durch akribische Prüfung der Akte und gezielte Angriffe auf die Glaubwürdigkeit der Aussage die Anklage verhindern und eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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