Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht.
Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.