19. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Strafverteidigerin: Rechtsanwältin Paschke 

Vorwurf: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 

 

Unserem Mandaten wurde vorgeworfen, sich anlässlich eines Musikfestivals im Besitz von Betäubungsmitteln befunden zu haben, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Hintergrund war ein anlässlich einer Verkehrskontrolle freiwillig durchgeführter Urintest des Mandanten, der positiv auf THC reagierte. In einer ausführlichen Schutzschrift gelang es Rechtsanwältin Paschke, die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum davon zu überzeugen, dass der Konsum von Betäubungsmitteln nicht zwangsläufig auch auf deren Erwerb oder Besitz schließen lasse. Da der bloße Konsum allerdings nicht strafbar ist, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.