Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro
Vorwurf: Anstiftung zu einer Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Bückeburg
Wahrheit oder strafbare Pflicht – interessiert bei Kindern nicht
Unserem Mandanten wurde die Anstiftung zu einer Vergewaltigung vorgeworfen. Auf einer Klassenfahrt spielte der Mandant mit Freunden „Wahrheit oder Pflicht“. Angeblich soll er einem Freund die Aufgabe gestellt haben, die Schlafanzughose eines anderen Klassenmitgliedes herunterzuziehen. Rechtsanwalt Moro hat die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass für das Ermittlungsverfahren ein Prozesshindernis besteht, da die Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland noch immer bei vierzehn Jahren liegt. Der Mandant war zum Zeitpunkt der Klassenfahrt erst dreizehn und damit nicht schuldfähig. Das Verfahren wurde eingestellt.