Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bochum
Im Schwimmbad wirds’ schon mal eng.
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll in einem Schwimmbad ein Mädchen am Gesäß angefasst haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem umfassenden Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass der Vorfall wie vorgeworfen nicht stattgefunden haben kann und sexuelle Handlungen nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.