Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Verdacht der Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Stade
Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1, Abs. 6 StGB vorgeworfen. Unser Mandant soll mehrere Gutschriften von Dritten auf sein privates Konto erhalten und diese unmittelbar in Kryptowährung umgewandelt haben. Strafverteidiger Philipp Hillingmeier führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, dass in diesem konkreten Fall kein Vorsatz und keine Leichtfertigkeit vorliegt. Unser Mandant vertraute auf einen objektiv seriös wirkenden Arbeitsvertrag, bei dem sich keine Zweifel aufdrängten. Zudem lag eine wirksame Selbstanzeige vor, die eine strafbefreiende Wirkung entfaltet. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.