Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Unser Mandant habe als Fußgänger eine Lichtzeichenanlage missachtet, sei der polizeilichen Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nachgekommen und sodann geflohen. Bei der anschließenden Festnahme habe er sich „sperrig“ Verhalten und versucht sich dieser zu entziehen, bis ihm Handfesseln angelegt worden seien. In einer umfassenden Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die Vollstreckungshandlungen – Festnahme und Fesselung – rechtswidrig waren und es am Widerstand fehlte, sodass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdacht einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft ist unserem gut begründeten Antrag gefolgt und hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt.