Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Versicherungsbetrug und Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ergebnis: Einstellung
Wo: Amtsgericht Flensburg
Den Mandanten wurde vorgeworfen Auffahrunfälle vorgetäuscht zu haben. Das vom Gericht eingeholte Verkehrsgutachten bestätigte die Anklage. Die Verteidiger erkannten jedoch diverse Mängel im Gutachten und holten ein methodenkritisches Gutachten ein, das aufzeigte, dass das gerichtliche Gutachten keinen Bestand haben kann.
Es begann laut mit langen Diskussionen und Anträgen. Dann hatten auch Gericht und Staatsanwaltschaft ein Einsehen. Ohne weitere Beweisaufnahme wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten für das von der Verteidigung eingeholte Gutachten hat die Landeskasse übernommen.
Bei einer Einstellung erfolgt wie beim Freispruch keinerlei Eintragung!