16. März 2022 | Defensio-Fälle

Streaming zum Freundschaftspreis

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Computerbetrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Unserem Mandanten wurde Computerbetrug vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, sich Streaming-Dienstleistungen illegal verschafft zu haben.  

Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Es wurde gezeigt, dass unser Mandant die Streaming-Dienste nie genutzt hat und die Anklage mithin jeglicher faktischen Grundlage entbehrte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.