Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Computerbetrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde Computerbetrug vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, sich Streaming-Dienstleistungen illegal verschafft zu haben.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Es wurde gezeigt, dass unser Mandant die Streaming-Dienste nie genutzt hat und die Anklage mithin jeglicher faktischen Grundlage entbehrte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.