15. März 2022 | Defensio-Fälle

Kinderpornografie in Whatsapp-Gruppe?

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Verschaffung und Besitz von Kinderpornographie 

Ergebnis: § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Stuttgart 

 

Dem Mandanten wurde Besitz und Verschaffung von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll diese als Mitglied in einer WhatsApp-Chatgruppe erhalten haben. Rechtsanwalt Hillingmeier konnte das Verfahren mit einer Schutzschrift zur Einstellung bringen. Aus den Ermittlungsergebnissen ergaben sich bereits Zweifel, ob der Mandant überhaupt Teilnehmer der betreffenden Whats-App-Gruppe gewesen ist. Ferner sei er mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht technisch dazu in der Lage gewesen, Bilder aus der Gruppe abzurufen. Jedenfalls war der Mandant zur Tatzeit erst 12 Jahre alt und damit schuldunfähig.