Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde ein Tankbetrug vorgeworfen. Er soll an einer Tankstelle getankt und ohne zu bezahlen davon gefahren sein. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darlegen, dass unser Mandant nicht schon deshalb dringend tatverdächtig ist, weil er Halter des Fahrzeugs ist. Dieser Argumentation folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.