Datum: 10.12.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Unerlaubter Umgang mit Abfällen
Ergebnis: § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem Mandanten wurde unerlaubter Umgang mit Abfällen vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung wegen eines anderen Verfahrens (Verstoß ggn. KrWaffKontrG) wurden in der Garage des Mandanten ca. 800 Liter einer ölartigen Flüssigkeit und drei alte Batterien aufgefunden. Mit einer Schutzschrift konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Bereits aus der Akte ergab sich nicht, um was für eine Flüssigkeit es sich handelte. Jedenfalls handelte es sich nicht um unsachgemäß gelagerten gefährlichen Abfall im Sinne des StGB. Der subjektive Tatbestand war nicht nachweisbar.