17. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Kriegswaffen und Kanister

Datum: 10.12.2021

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Unerlaubter Umgang mit Abfällen 

Ergebnis: § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Dem Mandanten wurde unerlaubter Umgang mit Abfällen vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung wegen eines anderen Verfahrens (Verstoß ggn. KrWaffKontrG) wurden in der Garage des Mandanten ca. 800 Liter einer ölartigen Flüssigkeit und drei alte Batterien aufgefunden. Mit einer Schutzschrift konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.  

Bereits aus der Akte ergab sich nicht, um was für eine Flüssigkeit es sich handelte. Jedenfalls handelte es sich nicht um unsachgemäß gelagerten gefährlichen Abfall im Sinne des StGB. Der subjektive Tatbestand war nicht nachweisbar.