Datum: 24.01.2022
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung wegen Geringe der Schuld
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nach § 29 BtMG vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung seines PKWs und seiner Person, in die er zuvor freiwillig eingewilligt hatte, habe er selbständig einen Klemmleistenbeutel mit 4,9 Gramm Nettogewicht Amphetaminen den Polizeibeamten ausgehändigt. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Einstellung erwirken. Der Mandant hat sich äußerst kooperativ gezeigt und bereute sein Verhalten, sodass kein öffentliches Interesse zur Strafverfolgung vorlag. Die Staatsanwaltschaft ist dem Antrag gefolgt und hat das Verfahren wegen Geringe der Schuld nach § 153 StPO eingestellt.