Datum: 07.01.2022
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Der Mandantin wurde eine Körperverletzung zu Lasten der ihr anvertrauten Kinder im Rahmen einer Betreuung vorgeworfen. Sie soll den Sohn der Anzeigenden geschlagen haben und der Tochter blaue Flecken zugefügt haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte die Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht erwirkt werden. Die Staatsanwaltschaft konnte überzeugt werden, dass die Anzeige aus einem persönlichen Konflikt heraus erstattet wurde und es keine Beweise für den Tatvorwurf gibt.