Datum: 23.11.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidigerin Miriam Paschke
Vorwurf: Vergewaltigung
Wo? Schöffengericht Celle
Dem Mandanten wurde eine schwerwiegende Sexualstraftat zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen. In der Hauptverhandlung konnte die Unglaubhaftigkeit der belastenden Aussage heraus gearbeitet werden. Die Zeugin schilderte ein völlig unplausibles Geschehen. Dr. Hennig begründete anhand jedes einzelnen Kriteriums der Aussagepsychologie, warum der Zeugin nicht geglaubt werden kann. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich einen Freispruch.
Falls Ihr mehr zum Thema Aussagepsychologie wissen wollt, dann schaut gern bei unserem passenden YouTube Video vorbei, hier.