von: Rechtsreferendar
Dem unschuldigen Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung in der Hamburger Clubszene vorgeworfen. Nach dem Ende der Beweisaufnahme war auch die Justiz von der Unschuld des Mandanten überzeugt.
Freispruch erster Klasse!
Bereits zu Beginn hatte Dr. Hennig auf die schlampigen Ermittlungen und die bereits nach Aktenlage erkennbare Verwechslung des Mandanten mit einer anderen Person – dem Täter – hingewiesen. In einem flammenden Plädoyer zählte Dr. Hennig alle Fehler und Schlampigkeiten der Ermittler auf. Er machte deutlich wie leicht einem Unschuldigen und dem Steuerzahler dieses Verfahren hätte erspart bleiben können, wenn die Staatsanwaltschaft sorgfältig und objektiv gearbeitet hätte.
Auch das Gericht sprach von Ermittlungsfehlern und Nachlässigkeiten, hatte aber selbst nur eine armselige Ausrede für die untragbare Eröffnung des Hauptverfahrens übrig: „Aus einem Polizeivermerk ergäbe sich, dass der Mandant zumindest am Tatort gewesen sei.“ Daher habe man zunächst eröffnet und erst in der Hauptverhandlung erkennen können, dass es sich nicht um den Täter handelt. Was ein solcher Polizeivermerk mit einem hinreichenden Tatverdacht, der für eine Eröffnung notwendig ist, zu tun hat, hat die Richterin nicht verraten. Andere belastende Beweismittel gab es nicht.
Engagierte Verteidigung – Der Schlüssel zum Erfolg bei H/T
Der Mandant hatte HT erst nach Anklageerhebung zu Gericht eingeschaltet, da er aufgrund seiner Unschuld zunächst sicher auf eine Einstellung vertraute. Der naive Glauben an eine objektive Strafverfolgung wurde jäh mit dem Erhalt der Anklageschrift zerstört. Dank einer engagierten Verteidigung konnte zumindest nach der Hauptverhandlung die Gerechtigkeit durch den verdienten Freispruch wieder hergestellt werden.
Dr. Hennig: „Ein Verfahren das mir Angst macht, darüber wie in Deutschland mit Unschuldigen umgegangen wird. Ohne engagierte Verteidigung den Fängen der Strafjustiz ausgeliefert zu sein, wünsche ich niemanden.“