4. August 2020

Untreuevorwurf: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht erkämpft Freispruch in Hannover

von: H/T-Rechtsanwälte

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover forderte eine nicht bewährungsfähige Haftstrafe gegen unseren Mandanten. Hintergrund des medial begleiteten Verfahrens waren – aus unserer Sicht – haltlose Vorwürfe gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft behauptete dieser habe in seiner Funktion als Betreuer Gelder veruntreut.

 

Albrecht arbeitete in der Hauptverhandlung heraus, dass die Anklage auf haltlosen Mutmaßungen beruhte und fand eindeutige Worte gegenüber der Staatsanwaltschaft. Der Mandant bestritt die Taten und machte – wie in der Regel – bei einer guten Freispruchverteidigung vom Recht zu Schweigen Gebrauch. Auch erklärte er eingehend die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 266 StGB, die die Staatsanwaltschaft ebenso wie die strafrechtliche Beweislastverteilung weniger ernst nahm.

Das Ergebnis: Freispruch!

Engagierte Verteidigung, Rechtsstaat und Unschuldsvermutung siegten gegen das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sprach am zweiten Hauptverhandlungstag in allen 172 Anklagepunkten frei.