REVISION IM STRAFRECHT

Was kostet eine Revision?

Die Kosten einer Revision hängen stark vom Umfang des Verfahrens ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits eine ungefähre Einschätzung geben. Weitere Informationen auch auf dieser Hauptseite: Revision Strafrecht

Nach erfolgter Akteneinsicht können wir den Umfang der Prüfung einschätzen und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot, mit dem alle Kosten der Prüfung und einer späteren Revisionsbegründung abgedeckt sind. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt. Die Überprüfung des Urteils und der weiteren revisionsrechtlich relevanten Unterlagen macht etwa die Hälfte bis zwei Drittel unserer Arbeit aus. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Revision keine Aussicht auf Erfolg hat, reduzieren sich daher die Kosten entsprechend. In diesen Fällen kann immer noch eine nicht weiter begründete Revision (allgemeine Sachrüge ohne Ausführungen) eingereicht werden. Daraufhin überprüft das Revisionsgericht von Amts wegen, ob das Urteil fehlerhaft ist. Es sind allerdings nur wenige Fehler in diesem „abgespeckten“ Prüfprogramm enthalten. Die meisten erfolgsversprechenden Fehler müssen zwingend schriftlich nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofs ausgeführt werden.

Sollten Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sein, sollten Sie in jedem Fall die Revision als letzte Chance, das Urteil zur Aufhebung zu bringen, nutzen. In vielen Fällen ist die Vereinbarung einer fairen Ratenzahlung mit Ihnen oder Angehörigen möglich.

Themenübersicht Revisionsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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