Was kostet eine Revision?
Die Kosten einer Revision hängen stark vom Umfang des Verfahrens ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits eine ungefähre Einschätzung geben. Weitere Informationen auch auf dieser Hauptseite: Revision Strafrecht
Nach erfolgter Akteneinsicht können wir den Umfang der Prüfung einschätzen und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot, mit dem alle Kosten der Prüfung und einer späteren Revisionsbegründung abgedeckt sind. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt. Die Überprüfung des Urteils und der weiteren revisionsrechtlich relevanten Unterlagen macht etwa die Hälfte bis zwei Drittel unserer Arbeit aus. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Revision keine Aussicht auf Erfolg hat, reduzieren sich daher die Kosten entsprechend. In diesen Fällen kann immer noch eine nicht weiter begründete Revision (allgemeine Sachrüge ohne Ausführungen) eingereicht werden. Daraufhin überprüft das Revisionsgericht von Amts wegen, ob das Urteil fehlerhaft ist. Es sind allerdings nur wenige Fehler in diesem „abgespeckten“ Prüfprogramm enthalten. Die meisten erfolgsversprechenden Fehler müssen zwingend schriftlich nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofs ausgeführt werden.
Sollten Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sein, sollten Sie in jedem Fall die Revision als letzte Chance, das Urteil zur Aufhebung zu bringen, nutzen. In vielen Fällen ist die Vereinbarung einer fairen Ratenzahlung mit Ihnen oder Angehörigen möglich.
Themenübersicht Revisionsrecht
- Revision – ein schriftliches Verfahren
- Expertise: Strafverteidiger Dr. Hennig im Revisionsrecht
- Welche Fristen sind bei einer Revision zu beachten?
- Was wird bei einer Revision überprüft?
- Gegen welche Urteile ist eine Revision im Strafverfahren möglich?
- Wie ist der Ablauf des Revisionsverfahrens?
- Wie entscheidet das Revisionsgericht?
- Was kostet eine Revision?
- Unsere aktuellen Revisionserfolge