ANWALTSKOSTEN BEI STRAFVERTEIDIGUNG

Gute Strafverteidigung spart Geld

Ein schlechter Strafverteidiger kann mehr Schäden anrichten als gar kein Verteidiger. Umgekehrt ist jeder Cent, der in eine engagierte und kompetente Strafverteidigung investiert wird, eine lohnende Investition. Zunächst kann Ihnen nur ein erfahrener Strafverteidiger sagen, welche Chancen bestehen und Ihnen realistisch die Lage erklären.

Die Ziele eines Beschuldigten im Strafverfahren sind äußert vielfältig: eine Einstellung im Ermittlungsverfahren und Vermeidung einer Hauptverhandlung, ein Freispruch, eine milde Strafe, eine Bewährung und viele weitere Ziele sind denkbar. Wenn Sie diese Ziele erreichen, sparen Sie in der Regel eine Menge Geld. Wenn es um die Verhinderung einer Gefängnisstrafe geht, steht noch viel mehr auf dem Spiel – nämlich das kostbarste was Sie haben: Ihre Freiheit.

Nur ein kompetenter, engagierter und Ihnen gegenüber fairer und absolut loyaler Strafverteidiger kann Ihnen helfen, Ihr persönliches Verteidigungsziel zu erreichen und Sie über die bestehenden Chancen aufzuklären. Einmal nicht genutzte Chancen im Strafverfahren mangels guter Verteidigung rächen Sich häufig in hohen Strafen und im schlimmsten Fall dem Verlust Ihrer Freiheit.

Sie sehen: Gute Strafverteidigung ist die beste Investition in Ihre Zukunft.

Themenübersicht Anwaltskosten bei Strafverteidigung

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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