ANWALTSKOSTEN BEI STRAFVERTEIDIGUNG

Kosten einer Strafverteidigung (Instanz)

Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechnen:

  • 1. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • 2. Nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz
  • 3. Nach einer Honorarpauschale für das Verfahren oder einen bestimmten Verfahrensabschnitt

Nach welcher dieser drei Varianten wir abrechnen, hängt vom Einzelfall ab.

 

Generell lässt sich sagen, dass folgende Faktoren bestimmend sind:

  • Umfang der Akte
  • Schwierigkeit der Rechtslage
  • Verfahrensstadium (Schriftliche Anträge im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren oder Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen)
  • Ziele des Mandanten

 

 

Themenübersicht Anwaltskosten bei Strafverteidigung


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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