STRAFRECHT

Hausfriedensbruch

Wenn Sie eines Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB beschuldigt werden, sollten Sie auch diesen auf den ersten Blick nicht schwerwiegenden Vorwurf ernst nehmen. Immerhin ist auch bei einem Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich.

 

Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?

Ein Hausfriedensbruch setzt immer ein befriedetes Besitztum voraus. Ein Gebäude ist allerdings nicht erforderlich. Die Tathandlung kann auf unterschiedliche Weise verwirklicht werden. Der Zutritt entgegen des Willens des Hausrechtsinhabers ist der klassische Fall, der häufig beim Einbruchsdiebstahl mitverwirklicht wird.

Aber auch der Aufenthalt nach Aufforderung das Objekt zu verlassen, kann tatbestandsmäßig einen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB darstellen.

 

Gerne geben wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und beantragen für Sie Akteneinsicht. In vielen Fällen des Hausfriedensbruchs kann über einen schriftlichen Antrag bereits das Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Über 12 Jahre Praxiserfahrung bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Referent für Strafrecht und Sexualstrafrecht u.A. FAO-Dozent (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Fachanwaltsausbilder für Strafrecht und Sexualstrafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Preisgekrönte Promotion mit Höchstnote summa cum laude
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

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