Brandstiftung –
Strafe, Vorladung von der Polizei & mehr
Brandstiftung, (besonders) schwere Brandstiftung, fahrlässige Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, Herbeiführen einer Brandgefahr, Zerstörung von Bauwerken, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Schnell zum Inhalt:
§ 306 StGB
Brandstiftungsverfahren erregen in der Regel eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Aufgrund der mit dem Feuer verbundenen Gefahren sieht das Gesetz bei einer Brandstiftung und ähnlichen Delikten hohe Strafen vor.
Frühzeitig Rechtsanwalt einschalten!
Bei dem Vorwurf der Brandstiftung oder einem ähnlichen Brandstiftungsdelikt benötigen Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der auch mit der umfangreichen Rechtsprechung zu den Delikten der Brandstiftung vertraut ist. Häufig steht die Täterschaft nicht mit hinreichender Sicherheit fest. Egal ob schuldig oder unschuldig, sollten Sie auf keinen Fall eine Aussage bei der Polizei machen, wenn Sie wegen Brandstiftung als Beschuldigter vorgeladen werden. Sie müssen einer solchen Ladung auch nicht Folge leisten. Dies kann nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Nach erfolgter Akteneinsicht kann Sie ein Strafverteidiger über die Möglichkeiten zur Abwendung einer Hauptverhandlung beraten.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team haben Mandanten bereits erfolgreich in Brandstiftungsverfahren verteidigt. Dr. Hennig ist seit Jahren Dozent im Strafrecht – auch für den Bereich der Brandstiftungsdelikte. Zudem kann er auf entsprechende Publikationen verweisen. Vertrauen Sie auf die Expertise und Erfahrung eines versierten Strafverteidigers.
Gerne geben wir eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall ab und beantragen für Sie Akteneinsicht. Bei einem schweren Brandstiftungsvorwurf kommt ggf. eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht, sodass die Anwaltskosten oder ein Teil dieser zunächst ggü. der Staatskasse abgerechnet werden können.
Wir konnten bereits in vielen Verfahren mit dem Tatvorwurf Brandstiftung eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen. Hier finden Sie eine Auswahl unserer Defensio-Fälle:
- Freispruch bei Tatvorwurf Brandstiftung
- Einstellung bei Verdacht der Brandstiftung. Die brennende Scheune
- Einstellung bei Tatvorwurf Brandstiftung
Welche Straftaten kommen beim Vorwurf der Brandstiftung in Betracht? Welche Strafe droht?
- Brandstiftung gemäß § 306 StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren)
- Schwere Brandstiftung gemäß § 306 a StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren)
- Besonders schwere Brandstiftung gemäß § 306 b StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren)
- Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306 c StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren)
- Fahrlässige Brandstiftung gemäß § 306 d StGB (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
- Herbeiführen einer Brandgefahr gemäß § 306 f StGB (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren)
- Zerstörung von Bauwerken gemäß § 305 StGB (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren)
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB (Strafe: Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünfzehn Jahren)
Häufig bei dem Vorwurf der Brandstiftung: Verfahren wegen Versicherungsbetruges
Häufig geht mit dem Vorwurf der Brandstiftung ein Verfahren wegen Versicherungsbetruges gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 StGB oder Versicherungsmissbrauches gemäß § 265 StGB einher. Hier muss die Strafverteidigung eine ganzheitliche Strategie entwickeln, um allen Vorwürfen zu begegnen.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Nähere Informationen zu unseren Regionen finden Sie hier.
Themenübersicht Allgemeines Strafrecht
- Raubdelikte
Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Körperverletzungsdelikte
Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei - Kapitalstrafsachen
Mord und Totschlag - Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung
- Diebstahl
Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Einbruchsdiebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls - Unterschlagung
- Hehlerei
- Betrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Bestechung
- Urkundendelikte
Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Fälschung technischer Aufzeichnungen - Brandstiftung
- Ehrdelikte
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung - Stalking
- Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Aussage- und Rechtspflegedelikte
Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat, uneidliche Falschaussage, Meineid, Strafvereitelung