Medizinstrafrecht

Wir verteidigen Ärzte, Klinikpersonal, Altenpfleger und Geschäftsführer aus dem gesamten medizinischen Bereich bundesweit und sind vor jedem deutschen Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und auch vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen zugelassen.

Gern können Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch an unseren Standorten vereinbaren oder unsere vertrauliche Videoberatung nutzen.

Das Medizinstrafrecht gehört zu den Haupttätigkeitsfeldern von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht. Der Umgang mit einem Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht bedeutet für Ärzte und medizinisches Personal jedoch keinesfalls dieselbe Routine, wie für einen Experten im Medizinstrafrecht. Befolgen Sie daher beim Vorwurf einer Straftat unbedingt die folgenden drei Punkte:

Medizinstrafrecht 

1. Vorwurf ernst nehmen

Egal wie fernliegend ein unberechtigter Vorwurf Ihnen vorkommen mag: Wenn Sie als Arzt dem Vorwurf einer Straftat im beruflichen Kontext des Medizinstrafrechts ausgesetzt sind, steht für Sie alles auf dem Spiel. Häufig Ihre Freiheit, immer Ihre Reputation und in vielen Fällen dreht sich alles um die Frage, ob Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.

 

2. Auf das Medizinstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren

Gerade vor diesem existenziellen Hintergrund sollten Sie so früh wie möglich einen im Medizinstrafrecht versierten Verteidiger einschalten. Häufig kann im Ermittlungsverfahren das Schlimmste verhindert werden. In vielen Fällen kann im Medizinstrafrecht durch ausführliche schriftliche Anträge sogar die Einstellung erreicht werden.

Gern können Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht an unseren Standorten bundesweit vereinbaren. Wir können auf viele erfolgreiche Verfahren im Medizin- oder auch Sexualstrafrecht verweisen, wie kürzlich vor dem Landgericht Lüneburg in der Berufung verteidigt von Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold. Vorwurf: Sexueller Missbrauch. Das Verfahren konnte eingestellt werden und der Mandant braucht keine berufsrechtliche Konsequenzen fürchten.

 

3. Keine Aussage bei der Polizei

Gerade Ärzte neigen dazu, Ihre Unschuld bei den Ermittlungsbehörden unter Beweis stellen zu wollen. Durch eine Aussage bei der Polizei tritt auch bei Unschuldigen in der Regel das Gegenteil ein. Durch derartige Einlassungen werden häufig  Verteidigungschancen zerstört. Ein Schweigen hingegen wird Ihnen niemals zur Last gelegt. Beauftragen Sie daher immer zuerst einen Rechtsanwalt, der für Sie Akteneinsicht beantragen kann. Auch ein im Medizinstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt bekommt Ihre Aussage sonst so gut wie nicht mehr aus der Akte.

Nur wenn wir wissen, welche Informationen die Staatsanwaltschaft gegen Sie hat oder glaubt zu haben, können wir gemeinsam sinnvoll entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Essentialia zum Medizinstrafrecht an die Hand:

Medizinstrafrecht: Delikte und Verteidigungschancen

Das Medizinstrafrecht ist im Kern durch vier Deliktsgruppen gekennzeichnet:

Körperverletzungsvorwürfe bei Behandlungen
Besonders häufig im Medizin- und Arztstrafrecht ist der Vorwurf der Körperverletzung. In der Regel geht es um fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB, ggf. durch Unterlassen (§ 13 StGB). Im schlimmsten Fall steht sogar ein Vorsatzdelikt also vorsätzliche ggf. gefährliche oder schwere Körperverletzung gemäß §§ 223, 224, 226 StGB im Raum. Bei diesen Tatbeständen sind jeweils mehrjährige Freiheitsstrafen möglich.

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Dr. Hennig: Expertise im Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig unterrichtet im Rahmen seiner Dozententätigkeit im juristischen Repetitorium Alpmann Schmidt auch die im Medizinstrafrecht relevanten Bereiche und Delikte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist ebenfalls Co-Autor des Praxisbuches „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung.“

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Schulungen und Inhouse-Seminare im Medizinstrafrecht Compliance

Als im Medizinstrafrecht versierter Verteidiger bietet Strafverteidiger Dr. Hennig ein breites Portfolio an Vorträgen, Inhouse-Seminaren und Schulungen für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger und Klinikpersonal an.

Compliance im Gesundheitswesen ist von zunehmender Bedeutung. Das strafrechtliche Grundwissen der Mitarbeiter ist zur Vermeidung von Haftungsfällen in modernen Kliniken und Praxen unverzichtbar geworden.

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Medizinstrafrecht in Hamburg

Häufig werden Ärzte und Apotheker im Großraum Hamburg vorschnell mit einem Verfahren im Medizinstrafrecht überzogen, obwohl bereits kein Anfangsverdacht vorliegt. Auch Durchsuchungen der Praxisräume in Hamburg im Medizinstrafrecht während der Sprechzeiten kommen häufiger als gedacht vor. Auf die Außenwirkung für die anwesenden Patienten und den Imageschaden des Arztes wird selten Rücksicht genommen.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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