MEDIZINSTRAFRECHT

Anwalt Medizinstrafrecht:
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Gründungspartner und Dezernatsleiter im Strafrecht

Sie suchen einen engagierten und kompetenten Anwalt im Medizinstrafrecht? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist Ihr Ansprechpartner in allen strafrechtlichen Belangen rund um Arztpraxen, Apotheken, Kliniken, Medizin- und Pflegedienstleistungen.

 

 

Anwalt Dr. Hennig: Lehre im Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig (Anwalt Medizinstrafrecht) unterrichtet im Rahmen seiner Dozententätigkeit im juristischen Repetitorium Alpmann Schmidt auch die im Medizinstrafrecht relevanten Bereiche und Delikte. Weiterhin ist er als Lehrbeauftragter der Leuphana Universität Lüneburg mit der Ausbildung von Nachwuchsjuristen betraut. Auch im Medizinstrafrecht kommt ihm bei seiner Tätigkeit als Strafverteidiger zu Gute, dass er somit stets mit aktueller Rechtsprechung befasst ist.

Weiterhin ist Dr. Hennig nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Strafrecht. Dies erfordert eine vertiefte juristische Ausbildung im Strafrecht, die auch Bereiche des Medizinstrafrechts zum Gegenstand hat. Ferner ist eine ganz erhebliche praktische Erfahrung für die Anerkennung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ erforderlich. Hier kommen Anwalt Dr. Hennig und dem gesamten Team der Kanzlei auch zahlreiche bisherige Mandate zu Gute, in denen er Ärzte, Apotheker, medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte erfolgreich im Medizinstrafrecht verteidigt hat.

 

Medizinstrafrechtliche Veröffentlichungen von Anwalt Dr. Hennig

Rechtsanwalt Dr. Hennig ist zudem Co-Autor des Praxisbuches „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung.“ In dem von Strafverteidiger Dr. Hennig verfassten Teil werden die Adressaten des Buches umfangreich über Bereiche des Medizinstrafrechts aufgeklärt.

Dr. Hennig: Anwalt Medizinstrafrecht, Dozent und Co-Autor für Fachliteratur im Medizinstrafrecht

 

Dolmetscher zwischen Juristen und Nichtjuristen

Aufgrund der Lehre und seiner Tätigkeiten als Vortragsredner und Autor eines Praktikerwerkes ist Dr. Hennig insbesondere darin geschult, Nichtjuristen rechtliche Probleme in verständlicher Art nahezubringen.

Dies ist für die tägliche Mandatsarbeit im Medizinstrafrecht sehr wichtig: Kein Mandant, dessen Existenz auf dem Spiel steht, möchte, dass der Strafverteidiger in einer Gerichtsverhandlung auf eigene Faust das Verfahren führt, während er selbst als juristischer Laie nur schwer folgen kann. Insbesondere bei tiefergehenden rechtlichen Fragen trägt die formalisierte Sprache vor Gericht häufig zusätzlich dazu bei, dass Prozessbeteiligte nicht mehr wissen, worum es eigentlich gerade geht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat in jedem Mandat den Anspruch, dass sein Mandant jeden seiner Schritte nachvollziehen kann.

 

Dr. Hennig, Anwalt Medizinstrafrecht:
„Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger fungiere ich oft auch als „Dolmetscher“ zwischen Juristendeutsch und Nichtjuristendeutsch. Nicht nur für das Befinden des Mandanten ist eine verständliche Aufklärung ungeheuer wichtig: Nur wenn mein Mandant versteht, was jede der aufgeworfenen Rechtsfragen für ihn zu bedeuten hat, ist er auch in der Lage, mit mir gemeinsam prozessuale Entscheidungen zu treffen. Nur so ist meine Arbeitsweise – der Mandant gibt das Ziel vor, ich entwerfe eine Strategie hierfür – möglich.

 

Darüber hinaus kommt eine lebendige, aber nicht minder informative Erklärweise den Teilnehmern von Anwalt Dr. Hennigs Compliance-Seminaren im Medizinstrafrecht zu Gute. Compliance-Schulungen – nicht nur im Medizinstrafrecht – werden nicht selten als „lästige Pflicht“ gesehen und nur wenig motiviert durchlaufen. In diesem Falle lohnt sich die Investition des Arbeitgebers selbstverständlich nicht. Nur durch eine ansprechende Vermittlung des Inhalts – so die Überzeugung von Strafverteidiger Dr. Hennig – wird eine Compliance-Schulung im Medizinstrafrecht zu einem Erfolg mit tatsächlich messbarem Nutzwert.

Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs können Sie hier Kontakt mit der Kanzlei von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig aufnehmen:

 

Kontakt Dr. Hennig

Themenübersicht Medizinstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben