SEXUALSTRAFRECHT

Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern – Strafmaß, Tatbestand & Verteidigungsstrategie

Das Wichtigste zu Fällen beim Vorwurf „Sexueller Missbrauch von Kindern“

  • Machen Sie beim Vorwurf keine Aussage – weder bei Polizei noch Jugendamt
    • Ihr Schweigen schützt Sie: es darf nie gegen Sie verwendet werden
  • Sofort Verteidigung einschalten – Schweigen allein reicht nicht
    • Nur ein spezialisierter Strafverteidiger kann zielgerichtet für Ihre Rechte und Freiheit kämpfen
  • § 176 StGB ist ein Verbrechenstatbestand; bei Verurteilung:
    • Min. 1 Jahr Freiheitsstrafe
    • Max. 15 Jahre Freiheitsstrafe
  • Bis zu 60 % der Anzeigen von sexuellem Missbrauch von Kindern richten sich gegen Unschuldige
  • Erstes Ziel der Verteidigung: Einstellung vor Anklage durch aussagepsychologische Analyse

 

Eine Vorladung wegen § 176 StGB – also der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern – bedeutet: Ihre Existenz steht auf dem Spiel. Bereits der Verdacht kann Job, Familie und Ruf vernichten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen Ihnen mit einer individuellen Verteidigungsstrategie, Beratung und Einfühlungsvermögen zur Seite.

 

Was ist sexueller Missbrauch von Kindern?

Der sexuelle Missbrauch eines Kindes setzt eine sexuell bestimmte körperliche Einwirkung auf das Kind voraus. Dabei können sowohl Handlungen des Kindes am Erwachsenen als auch umgekehrt Handlungen des Erwachsenen am Kind den Tatbestand erfüllen. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.

 

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Alter eines Kindes bei sexuellem Missbrauch

Kinder im Sinne des Gesetzes sind alle Personen unter 14. Entscheidend ist das Alter zur (angeblichen) Tatzeit.

Auch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen ist strafbar.

 

Was ist eine sexuelle Handlung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern?

Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB geht es um körperliche sexuelle Handlungen. Achtung: Auch sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt im digitalen Raum ist strafbar.

Bei der Frage, wann eine sexuelle Handlung vorliegt, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs rechtfertigt, ist entscheidend, dass die Handlung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen Sexualbezug erkennen lässt.

Häufige Grenzfälle in der Praxis:

  • Kuscheln beim Vorlesen
  • Baden oder Umziehen im Kindergarten
  • Spielerisches Toben oder Kitzeln
  • Umarmungen im Sportverein

Solche ambivalenten Handlungen werden oft trotz nicht-eindeutiger sexuellen Konnotation falsch interpretiert – durch überfürsorgliche Eltern, durch Missverständnisse oder im Sorgerechtsstreit gezielt instrumentalisiert.

Diese fehlende Eindeutigkeit kann häufig als Verteidigungschancen genutzt werden. Denn der sexuelle Bezug liegt oft nur im subjektiven Erleben der Kinder oder vielmehr besorgter Angehöriger.

Ein Anwalt, der sich regelmäßig mit Fällen des sexuellen Missbrauchs auseinandersetzt und entsprechend spezialisiert ist, prüft die Tatbestandsmerkmale genau und sichert Ihre bestmögliche Verteidigung. So wird der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, wenn ambivalente Handlungen keinen eindeutigen Sexualbezug aufweisen.

Informieren Sie sich zum Thema Sexueller Übergriff in unserem Beitrag zum Thema.

 

Welche Strafe droht bei sexuellem Missbrauch von Kindern?

§ 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechenstatbestand – die Mindeststrafe bei Verurteilung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe, die Höchststrafe 15 Jahre. Außerdem bedeutet das:

  • Keine Geldstrafe möglich
  • Eintrag ins Führungszeugnis
  • Bei Verurteilung über 2 Jahren (z. B. bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176c StGB): Meist keine Bewährung möglich
  • Berufsverbot in vielen Bereichen (Erziehung, Pflege, Lehre)
  • Gesellschaftliche Stigmatisierung – oft lebenslang

 

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Was tun bei Vorladung sexueller Missbrauch von Kindern?

Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, ob sie schuldig oder unschuldig sind:

  1. Nicht zur Polizei gehen – auch nicht, um „alles richtigzustellen“. Eine Aussage bei der Polizei verschlechtert die Verteidigungschancen!
  2. Nicht mit dem Jugendamt sprechen
  3. Sofort Strafverteidigung einschalten – je früher, desto größer die Erfolgschancen
  4. Schweigen – Ihr Schweigen darf nie gegen Sie verwendet werden

Beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin mit sexualstrafrechtlicher Erfahrung an Ihrer Seite, der Ihre Rechte und Freiheit wahrt.

Fachanwalt Dr. Hennig, die Fachanwälte Albrecht und Moro sowie Fachanwältin für Strafrecht Mayer stehen Ihren zur Seite.

Keine Aussage beim Jugendamt sobald Missbrauchsverdacht im Raum steht

Ein häufiger Fehler: Es wird Ihnen sexueller Missbrauch oder Kindesmissbrauch vorgeworfen und Beschuldigte glauben, beim Jugendamt „alles erklären“ zu können. Das ist falsch.
Das Jugendamt:

  • Ist keine neutrale Instanz
  • Erstattet häufig Strafanzeigen
  • Befragt Beschuldigte teilweise ohne Rechtsbelehrung
  • Gibt Ihre Aussagen ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter

Wie bei einer Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei, gilt daher auch gegenüber dem Jugendamt: Nutzen Sie Ihr Recht zu Schweigen. Es darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Dringender Rat von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Sobald Ihnen sexueller Missbrauch vorgeworfen wird und das Jugendamt mit Ihnen sprechen will, kontaktieren Sie einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger. Niemand kann Sie zwingen, mit dem Jugendamt zu sprechen.

Zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden – ob schuldig oder unschuldig, wir helfen Ihnen aus Ihrer prekären Situation.

 

Unschuldig beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Wer Beschuldigter des sexuellen Missbrauchs ist, wird von der Gesellschaft vorverurteilt. Die im Strafprozess geltende Unschuldsvermutung gilt in der Regel nicht in der Bevölkerung. Das ist in derartigen Fällen umso gravierender, da die Anzeigenquote gegen Unschuldige auf bis zu 60 Prozent geschätzt wird.

Es gibt viele Ursachen für solche Falschanschuldigungen:

  1. Häufig gibt es bewusste Falschanzeigen im Sorgerechtsstreit, um im familienrechtlichen Verfahren den Ex-Partner auszuschalten.
  2. Kinder sind leicht suggestiv zu beeinflussen. Keine Altersgruppe ist so anfällig für Beeinflussung und Scheinerinnerungen wie sechs bis zehnjährige.
  3. Eltern im Kindergartenkontext kreieren vielfach wegen Überfürsorge aus harmlosen Alltagssituationen einen strafrechtlichen Vorwurf.

 

Jede eigentlich unschuldige Situation kann umgedeutet werden. Scheidungen, Nachbarschaftskonflikte, Kindergärten, Campingplätze, Sportvereine – dies sind nur einige der typischen Kontextszenarien für einen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Eine weitere Form des sexuellen Missbrauchs ist § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Lesen Sie in unserem Artikel mehr zum Thema.

 

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren automatisch ein, wenn ich unschuldig bin?

Das ist nicht der Fall. Gerade wenn Sie zu Unrecht mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes konfrontiert werden, sollten Sie sich keinesfalls darauf verlassen, dass das Verfahren automatisch von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Der Ermittlungsdruck bei den Strafverfolgungsbehörden ist hoch. Gerade im Sexualstrafrecht werden die Ermittlungen oft einseitig geführt.

Wenn Sie als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Vorladung der Polizei erhalten, sollten Sie dieser auf keinen Fall Folge leisten, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und die Aussage verweigern. Andernfalls kann Ihre Aussage von Staatsanwälten und Richtern nach freiem Ermessen gegen Sie verwendet werden.

Beim Vorwurf sexueller Missbrauch sollten Sie schnellstmöglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt ein.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat diese Spezialisierung und in einer Vielzahl von Verfahren wegen Missbrauchs von Kindern Anklagen verhindern können. Auch unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht geben uns Recht.

 

Was kann ein Strafverteidiger beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern tun?

Hier eine Übersicht über die Schritte, die wir mit Ihnen im Regelfall unternehmen:

  1. Wir führen ein persönliches, unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch. Einschätzung der Situation und Planung des weiteren Vorgehens.
  2. Antragstellung auf Akteneinsicht und Absage des Vorladungstermins.
  3. Erarbeitung einer Individuellen Verteidigungsstrategie: Umfassende aussagepsychologische Analyse im Rahmen einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Mandanten.
  4. Idealerweise folgt eine Einstellung mangels Tatverdacht („großer Freispruch“), so dass es nicht zu einem öffentlichen Strafprozess kommt.

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Mögliche Ziele beim Vorwurf sexueller Missbrauch eines Kindes

Als erfahrene Anwälte beim Thema Kindesmissbrauch verstehen wir uns als Vollstrecker der Wünsche unserer Mandanten. Dementsprechend können wir mit Ihnen in der Verteidigung folgende Ziele verfolgen:

  1. Verteidigung mit dem Ziel Freispruch oder Einstellung mangels Tatverdacht:
  • Analyse der belastenden Aussage und Aufzeigen, warum diese nicht für eine Anklage ausreicht
  • Beeinflussungen sichtbar machen
  • Ggf. Prüfung, ob überhaupt ein eindeutiger Sexualbezug bei der im Raum stehenden Handlungen vorliegt

 

  1. Verteidigung mit dem Ziel einer milden Strafe (Bewährung):
  • Geständnis vorbereiten
  • Herausarbeiten von Strafmilderungsgründen

 

Das Ziel der Verteidigung geben unsere Mandanten vor. Unabhängig ob schuldig oder unschuldig. Ein spezialisierter Anwalt für sexuellen Missbrauch kann Sie umfassend beraten und in jedem Verfahrensschritt unterstützen.

 

Das zeichnet die Verteidigung bei Dr. Hennig und seinem Team aus:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht – bundesweit
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • Verhandlungsgeschick
  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern
  • Ausgezeichnet als Top-Anwalt im Strafrecht von den renommierten Medien FOCUS und FAZ

Zur Vita von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: Dr. Hennig hat beide Examina mit Prädikat, das zweite Staatsexamen als Landesbester absolviert. Seine stipendiengeförderte Dissertation ist preisgekrönt. Er ist, wie alle Kollegen bei Defensio, zugelassen an allen deutschen Gerichten.

Wir stehen an Ihrer Seite! Mit uns können Sie offen über alles sprechen!

 

Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (Chat-Verfahren) § 176a StGB

Der Tatbestand sexueller Missbrauch von Kindern kann auch ohne jeglichen Körperkontakt erfüllt sein – das regelt Paragraph 176a des Strafgesetzbuches.

Strafrahmen: 6 Monate bis 15 Jahre Freiheitsstrafe laut § 176 a StGB je nach Schwere der Handlung.

Schon die Aufforderung an Kinder, sexuelle Handlungen vorzunehmen und z. B. darüber zu berichten oder entsprechende Bilder zu machen, kann strafbar sein und wegen vermeintlichen sexuellen Missbrauch geahndet werden.

Auch eine digitale Verabredung zum sexuellen Missbrauch eines Kindes unter Erwachsenen ist in gleicher Höhe strafbar – selbst wenn es nicht zu einem tatsächlichen Treffen kommt. Oft muss hier viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, wenn es um Fantasie-Chats geht. In vielen Fällen können wir aber mit guter Begründung eine Anklage verhindern.

Wir verteidigen regelmäßig in Fällen, bei denen es um das Versenden sexueller Chatnachrichten und pornografischer Bilder geht. Alles rund ums Thema Kinderpornografie können Sie unseren entsprechenden Beitrag nachlesen. Das Thema Jugendpornografie behandeln wir ebenso in einem eigenen Artikel.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern Verjährung

Die Verjährung von sexuellem Missbrauch tritt nur sehr selten ein. Die Frist beginnt erst mit dem 21. Lebensjahres des Anzeigenerstatters und beträgt dann je nach Vorwurf zehn Jahre oder länger. Zudem gibt es Umstände, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen können.

All das kann erst nach Akteneinsicht und fallspezifisch umfassend geprüft werden. Oft werden Taten noch verfolgt die Jahrzehnte zurückliegen und viele Jahre nach der angeblichen Tat angezeigt wurden.

 

Pflichtverteidiger bei sexuellem Missbrauch von Kindern?

Wird Ihnen eines der oben genannten Delikte zur Last gelegt, liegt regelmäßig ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO (Pflichtverteidiger/Pflichtverteidigung) vor. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall anwaltlich vertreten werden müssen. Dies gilt völlig unabhängig von Ihren finanziellen Mitteln.

Gerade in Sexualstrafsachen sollten Sie die Wahl Ihres Verteidigers keinesfalls dem Gericht überlassen. Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, sich selbst einen Rechtsanwalt auszusuchen und mandatieren Sie einen Rechtsanwalt, der einschlägige Erfahrung mit Fällen wie ihrem hat. Dieser kann Sie als Wahlverteidiger oder – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – auch als Pflichtverteidiger beiordnen lassen (Wahlpflichtverteidiger).

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Weiterführende Themen

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
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