SEXUALSTRAFRECHT
Anwaltswechsel im Sexual- und Strafrecht
Gründe und Hinweise für einen Anwaltswechsel
Schnell zum Inhalt:
Sie sind mit Ihrer strafrechtlichen Verteidigung unzufrieden? Ein Anwaltswechsel kann, je nach Beweggründen, sinnvoll sein. Nachfolgend haben wir typische Gründe und Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt, die immer wieder im Kontext eines Anwaltswechsels, auch im Kontext eines Sexualstrafverfahrens auftauchen.
Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch bei uns: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Anwaltswechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Fehlende Fachkompetenz und Spezialisierung
Sie sind sich nicht sicher, ob ihr Anwalt oder Ihre Anwältin über die entsprechende Fachkompetenz im Strafrecht verfügt?
Prüfen Sie:
- Spezialisierung: Arbeitet der Anwalt ausschließlich im Strafrecht?
- Erfahrung: Wie viele Verfahren dieser Art hat er betreut?
- Weiterführende Qualifikation: Fachanwalt, Dozent, Autor im Sexualstrafrecht?
- Team: Gibt es professionelle Unterstützung (Sekretariat, Vertretung)?
Viele wenden sich zunächst an ihren „Hausanwalt“ oder einen lokalen Strafverteidiger ohne Spezialisierung.
✓ Ein frühzeitiger Wechsel ist bei mangelnder Kompetenz und Spezialisierung ratsam.
Die Verteidigungsstrategie soll geändert werden
Ein häufiger Grund für den Wechsel des Anwalts ist der Wunsch nach einer anderen Herangehensweise in der Verteidigung.
Ein guter Verteidiger urteilt nicht über Schuld. Er zeigt alle Chancen und Risiken auf – und kämpft dann für Ihr Ziel. Wollen Sie Freispruch, muss er dafür kämpfen.
✓ Fehlt Ihnen das Vertrauen in den für Sie aufgewandten Kampfgeist, ist ein Anwaltswechsel sinnvoll.
Das zwischenmenschliche Vertrauen fehlt
Selbst bei gegebener fachlicher Kompetenz: Fehlt das persönliche Vertrauen, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Sie müssen offen über intime Details sprechen können – ohne Vertrauen keine gute Verteidigung.
Es herrscht keine ausreichende Transparenz
Folgende Punkte sollte Ihr Strafverteidiger mit Ihnen bereits im Verlauf des Erstgesprächs besprechen:
- mögliche Verteidigungsstrategien (eine Konkretisierung kann erst nach Akteneinsicht erfolgen)
- zeitliche Einschätzung des Verfahrens
- Realistischer Verlauf Ihres Falls (im Idealfall ein „Best-Case-Szenario“ und ein „Worst-Case-Szenario“)
- Aufklärung über alle Kosten
✓ Ein Wechsel des Anwalts ist ratsam, wenn Sie sich nicht vollumfänglich beraten und transparent aufgeklärt fühlen.
Ihr aktueller Anwalt ist schlecht erreichbar
Ist Ihr Anwalt regelmäßig nicht erreichbar – weder persönlich noch durch Vertretung? Das ist ein Warnsignal. In der belastenden Zeit eines Strafverfahrens muss Ihr Strafverteidiger oder sein Vertreter und das Kanzleiteam für Sie erreichbar sein.
✓ Wenn Sie Ihren Anwalt nicht verlässlich erreichen können und mit Fragen alleingelassen werden, kann ein Anwaltswechsel für Sie der richtige Schritt sein.
Eine der Kernkompetenzen von HT Defensio und allen dort tätigen Rechtsanwälten ist der Servicegedanke. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir bei Fragen und Sorgen – sei es digital oder persönlich – erreichbar sind und jederzeit ein offenes Ohr haben.
Es gibt kein professionelles Team
Erledigt Ihr Anwalt Routineaufgaben (Terminabstimmung, Rechnungen, Aktenpflege) selbst? Das kostet Zeit, die für Ihre Verteidigung fehlt. Ein professionelles Team ist kein Luxus – es ermöglicht Fokus auf Strategie.
HT Defensio steht für exzellente Strafverteidigung und ein professionelles Team, das jederzeit für die Mandanten zur Verfügung steht.
Zeitnahe Termine möglich
Anwaltswechsel in verschiedenen Verfahrensphasen
Sie haben nach gescheiterter Verteidigung eine Anklage erhalten
Sie haben im Ermittlungsverfahren einen Anwalt beauftragt, es ist nichts passiert und nun liegt Ihnen eine Anklage vor?
Nicht jede Anklage bedeutet schlechte Verteidigung. Manchmal ist Einstellung im Ermittlungsverfahren ausgeschlossen.
Prüfen Sie:
- Hat Ihr Anwalt die Ermittlungsakte gründlich analysiert?
- Hat er Ihnen schriftlich erklärt, warum keine Einstellung möglich war?
- Hat er eine Strategie für das Hauptverfahren entwickelt?
Häufiger kommt es allerdings vor, dass Strafverteidiger ohne die entsprechende fachliche Expertise im Sexualstrafrecht echte Einstellungschancen schlicht nicht sehen oder nutzen.
✓ Dann kann es sinnvoll sein nach Anklage den Anwalt zu wechseln und zu prüfen, ob im Zwischenverfahren noch eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden kann; alternativ ist eine Strategie für das Hauptverfahren zu entwerfen.
Obacht: Manche Anwälte arbeiten im Ermittlungsverfahren nicht mit Schutzschriften – mit der Begründung, man müsse sich „Munition für die Hauptverhandlung aufheben“. Das ist falsch. Einstellungschancen vor öffentlichem Prozess werden so verschenkt.
Bei HT Defensio wenden wir regelmäßig erfolgreich unsere „Methode Gerichtsverhandlung verhindern“ an – indem wir frühzeitig mit Schutzschriften arbeiten.
Sie wollen nach der Verurteilung Ihre Chance auf Berufung oder Revision mit einem anderen Anwalt wahrnehmen
Nach einer Verurteilung wegen Sexualstraftat am Amtsgericht sind Berufung oder Revision möglich. Nach einer Verurteilung am Landgericht nur die Revision.
✓ Häufig bietet sich nach einer gescheiterten Verteidigung – auch wenn diese qualitativ gut war – ein Wechsel des Strafverteidigers an.
HT Defensio verfügt über ein Expertenteam für Berufungen in Sexualstrafverfahren. Wir führen bundesweit Berufungshauptverhandlungen im Sexualstrafrecht durch. In aller Regel geht es um Verfahren, die in der ersten Instanz durch andere Verteidiger betreut wurden.
HT Defensio ist außerdem die erste Kanzlei in Deutschland, die über ein Expertenteam für die Revision im Sexualstrafverfahren verfügt.
Typische Sorgen beim Anwaltswechsel
Ist ein Anwaltswechsel jederzeit möglich?
Ein Anwaltswechsel, auch im Sexualstrafverfahren, ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können nach Abschluss des Mandatsvertrages mit einem neuen Strafverteidiger das alte Mandat schriftlich mittels Einzeiler ohne jede Begründung kündigen: „Hiermit kündige ich das bestehende Mandat.“ Der bisherige Anwalt kann seine bis dahin entstandenen Kosten abrechnen.
Idealerweise erfolgt ein Anwaltswechsel noch im Ermittlungsverfahren.
Sollte Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet sein, ist ein Anwaltswechsel ebenfalls möglich, allerdings sollte der bisherige Anwalt entpflichtet werden. Der neue Strafverteidiger wird sich mit dem beigeordneten Pflichtverteidiger in Verbindung setzen und dies kollegial für Sie lösen.
Schwierig ist ein Anwaltswechsel, wenn eine Gerichtsverhandlung schon terminiert ist, insbesondere wenn der Termin kurz bevorsteht oder die Hauptverhandlung schon begonnen hat. In diesem Fall stehen wir nicht für eine Übernahme der Verteidigung zur Verfügung. Sie können uns aber gerne für eine etwaige Berufung oder Revision kontaktieren.
Erzeugt ein Anwaltswechsel einen merkwürdigen Eindruck?
Klare Antwort: Nein. Das ist ein üblicher Vorgang. Jeder Mensch hat das Recht seinen Rechtsanwalt frei zu wählen und seine Entscheidung zu ändern. Bis zu drei Wahlverteidiger dürfen mandatiert werden. Ein Wechsel des Anwalts kann zahlreiche Gründe haben und wird von der Justiz nicht negativ bewertet.
Wann ist ein Anwaltswechsel nicht sinnvoll?
Ein Anwaltswechsel ist in zwei Fällen nicht sinnvoll:
- Kein sachlicher Grund für den Wechsel
Beispiel: „Nach 3 Monaten ist nichts passiert.“ Oft liegt das an behördlichen Verzögerungen (z. B. Datenträgerauswertung: 6–30 Monate). Ein neuer Anwalt ändert daran nichts.
Ausnahme: Ihr Anwalt hat Sie darüber nicht aufgeklärt, dann ist mangelnde Kommunikation ein sinnvoller Grund. - Zeitpunkt: kurz vor oder während der Hauptverhandlung
Intensive Vorbereitung ist dann nicht mehr möglich. Wechsel erst für Berufung/Revision sinnvoll.
Anwaltswechsel im Sexualstrafrecht
Exzellente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt Folgendes voraus:
- Spezialisierung: Arbeitet der Anwalt ausschließlich im Strafrecht mit klarem Schwerpunkt Sexualdelikte?
- Erfahrung: Können viele Verfahren – und erfolgreiche Verfahren – im Sexualstrafrecht vorgewiesen werden?
- Menschlichkeit: Fühlen Sie sich gut aufgehoben, wird Ihnen mit Empathie und Durchsetzungsstärke begegnet?
Weitere Qualitätsmerkmale für einen herausragenden Anwalt im Sexualstrafrecht können sein:
- Referententätigkeit im Sexualstrafrecht
- Ausbildertätigkeit im Sexualstrafrecht
- Prädikatsexamen
- wissenschaftlicher Abschluss (Promotion)
- Autorentätigkeit im Themenkomplex
Genaueres finden Sie in unserem Beitrag „Was zeichnet einen guten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht aus?“.
Das Wichtigste ist die Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Sondermaterie, die sich seriös nicht bearbeiten lässt, wenn man „auch mal ein Sexualstrafverfahren“ betreut.
Ihre erfahrenen Anwälte im Sexualstrafrecht: HT Defensio
HT Defensio und das Team um Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sind eine der wenigen guten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht in Deutschland. Wir messen unser Vorgehen an einem hohen Standard, bei dessen Anwendung es ca. 8 bis 10 weitere Kanzleien in Deutschland gibt, die eine ebenbürtige Spezialisierung im Sexualstrafrecht und eine Verteidigung auf hohem Niveau vorweisen.
Wir bilden das größte sexualstrafrechtliche Dezernat in Deutschland und verteidigen seit über einem Jahrzehnt bundesweit erfolgreich in Sexualstrafverfahren. Unsere Dienste werden von zahlreichen Strafrechtskanzleien und Kanzleien außerhalb des Strafrechts empfohlen, wenn Mandanten mit einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind.
FAQ
Kann ich meinen Anwalt im Sexualstrafverfahren jederzeit wechseln?
Ja, ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich. Sie können das bestehende Mandat schriftlich kündigen. Schwieriger wird es, wenn bereits Gerichtstermine angesetzt oder Verhandlungen begonnen haben.
Wann ist ein Wechsel des Strafverteidigers sinnvoll?
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Zweifel an der Spezialisierung bestehen, Transparenz oder Vertrauen fehlen, oder die Verteidigungsstrategie nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Auch schlechte Erreichbarkeit kann ein Grund sein.
Wird ein Anwaltswechsel negativ bewertet?
Nein, ein Wechsel ist Ihr gutes Recht und wird von der Justiz nicht negativ gesehen. Bis zu drei Wahlverteidiger können parallel mandatiert werden.
Weiterführende Themen
- Anwaltswechsel
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten








