Zusammenarbeit mit der
zivilrechtlichen Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis
Bei H/T Defensio Strafverteidiger ist eine ganzheitliche Vertretung gesichert. Während Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht und das gesamte Strafverteidigerteam Sie im Strafverfahren vertreten können, wird Rechtsanwalt und Notar Jan-Christian Thum-Raithel, Inhaber der zivilrechtlichen Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis, Sie kompetent auf der zivilrechtlichen Seite Ihres Falls betreuen.
Im Wirtschaftsstrafrecht stehen – häufig gerade bei Betrugsdelikten, dem Vorwurf der Untreue oder bei Insolvenzstraftaten – auch enorme zivilrechtliche Forderungen im Raum. Zudem hängt gerade im Bereich des Vorwurfs der Untreue die Strafbarkeit vielfach von zivilrechtlichen Inzidentfragen ab. Bei der Strafrechtskanzlei H/T Defensio Strafverteidiger ist dank der Kooperation mit der zivilrechtlichen Anwalts- und Notarkanzlei H/T Causa Civilis eine optimale Betreuung gewährleistet. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen eine ganzheitliche Strategie für Ihr Strafverfahren und alle damit möglicherweise zu erwartenden Zivilverfahren.
Auch beim Vorwurf einer Straftat am Arbeitsplatz gibt es in der Regel zwei Verfahren: Ein Strafverfahren und ein arbeitsrechtliches Verfahren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht treten für Ihre Rechte als Strafverteidiger ein und arbeiten in enger Abstimmung mit Rechtsanwalt und Notar Jan-Christian Thum-Raithel, der Sie als Arbeitsrechtler vertritt. So ist gesichert, dass im arbeitsrechtlichen Verfahren kein Vortrag erfolgt, der die Chancen im Strafverfahren verschlechtert – und umgekehrt. Durch diese kooperierende Betreuung sind Sie bestens aufgestellt.
Ähnliches gilt häufig, wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird. In aller Regel gibt es Geschädigte, die erhebliche Ansprüche anmelden. Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Team sind Sie im Strafverfahren optimal vertreten, während der Inhaber unserer Kooperationskanzlei Rechtsanwalt und Notar Thum-Raithel Sie effektiv und kompetent bei der Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vertreten kann.
Aber auch wenn gegen Sie ein Körperverletzungsvorwurf erhoben wird, drohen häufig zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen, die nicht immer im Strafprozess, sondern teils auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. Auch in diesen Fällen ist eine ganzheitliche Vertretung gewährleistet.
Auch können wir Sie in presserechtlichen Verfahren vertreten. So kann im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens (Eilverfahren) schnell gegen unwahre und ehrverletzende Behauptungen durch Private oder vor allem durch die Medien vorgegangen werden. Auch können wir eine Unterlassungsklage anstrengen. Oft ist nicht nur der erfolgreiche Ausgang eines Strafverfahrens entscheidend für den Mandanten, sondern auch die weitgehende Geheimhaltung darüber, dass überhaupt ein Vorwurf im Raum stand. Mit der Kooperation von H/T Defensio Strafverteidiger und H/T Causa Civilis, ist eine enge Abstimmung zwischen Strafverteidigung einerseits und presserechtlichem Mandat andererseits gewährleistet. Aufgrund der Arbeit „Tür an Tür“ arbeiten wir besonders schnell und effizient.