REVISION IM STRAFRECHT

Revision – ein schriftliches Verfahren

Das Revisionsverfahren ist in aller Regel ein rein schriftliches Verfahren, so dass eine bundesweite Vertretung unproblematisch erfolgen kann. Die Akte, insbesondere das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll, fordern wir vom entscheidenden Gericht an und können direkt mit der Prüfung beginnen.

Ein ausführliches und persönliches Beratungsgespräch können Sie jederzeit bei uns vereinbaren: Kontakt.

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