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Kein Besitzwille bei gelöschten Dateien

Dem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Verbreitung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB aF sowie Besitz kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b Abs. 3 StGB aF vorgeworfen.

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