Freispruch beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

11.02.2026

WO? Amtsgericht Elmshorn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Gefährliche Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung

Ausgangspunkt dieses Verfahrens vor dem Amtsgericht Elmshorn war ein weitreichender familiärer Streit. Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung vorgeworfen. Er soll seiner damaligen Partnerin einen Kopfstoß versetzt haben, welcher eine Nasenbeinfraktur zur Folge hatte. Bereits während einer intensiven Vorbereitung der Hauptverhandlung konnten aus anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten hilfreiche Argumente gewonnen werden, welche es anzubringen galt. Im Rahmen der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch sodann mit gezielten Fragen die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben in Zweifel zu ziehen. In der Beweisaufnahme konnten zudem mit einem geschickten Beweisantrag wichtige Informationen eingebracht werden. Letztlich konnte sich das Gericht keine Überzeugung bilden, sondern bemängelte – der Verteidigung folgend – die inkonstante und von Belastungsmotiven getragene Aussage der Zeugin. Entgegen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurde unser Mandant freigesprochen.