Einstellung wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen

20.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Neuruppin 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: fahrlässige Tötung durch Unterlassen 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Er soll als Verantwortlicher für die Erstellung der Dienstpläne in einem Pflegeheim im Zuge einer Nachtschicht nicht ausreichend Pflegekräfte eingeplant haben. Dementsprechend sei während eines Nachtdienstes ein Wohnbereich nicht besetzt gewesen, weshalb keine Kontrollgänge in der Nacht durchgeführt worden seien und der kritische und schließlich zum Versterben führende Zustand einer Bewohnerin nicht entdeckt worden ist. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Mandant, entsprechend der Vorgaben der Heimaufsicht, ausreichend Pflegekräfte eingeplant hatte. Die für die verfahrensgegenständliche Nachtschicht verantwortliche Pflegefachkraft hatte ihm schlichtweg nicht mitgeteilt, dass eine Pflegehilfskraft, welche für den Wohnbereich der Verstorbenen zuständig gewesen wäre, nicht zum Dienst erschienen ist. Mithin konnte mein Mandant das personelle Defizit nicht ausgleichen. Überdies hätten auch zusätzliche Kontrollgänge das Versterben nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit verhindert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.