Einstellung des Verfahrens bei Verdacht der Beleidigung und Nötigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verdacht der Beleidigung und Nötigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, seine beiden Schwestern sowie seinen Schwager beleidigt und genötigt zu haben. In der Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover hat der Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Dr. Hennig ausführlich dargelegt, dass bereits ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Ohnehin war jedenfalls eine Verweisung auf den Privatklageweg angezeigt. Die Einstellung erfolgt antragsgemäß.