Einstellung bei Tatverdacht der Begehung einer Straftat nach der Abgabenordnung

15.09.2025

WO? Familienkasse Nord in Hamburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Begehung einer Straftat nach der Abgabenordnung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, der Familienkasse Nord als Finanzbehörde Tatsachen vorenthalten zu haben, die entscheidend für das Bestehen des Anspruches auf das an ihn auszuzahlende Kindergeld waren.  In einer ausführlichen Schutzschrift an die Familienkasse Nord in Hamburg konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat nach der Abgabenordnung nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit ein Ermittlungsverfahren, wie auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.