Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe
Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung gemäß § 185 StGB vorgeworfen. Er soll seine Nachbarin im Rahmen einer Auseinandersetzung um die Mülltrennung unflätigst beleidigt haben. Wir konnten herausarbeiten, dass die Täterschaft unseres Mandanten nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Der Mandant war erleichtert, dass ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.