28. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Zweitverwendung von Plaketten

Strafverteidigerin: Christian Albrecht 

Vorwurf: Urkundenfälschung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen sowohl die Plakette der Hauptuntersuchung als auch den Stempel der Hauptuntersuchung an seinem Transporter gefälscht zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass unser Mandant nichts von der Fälschung der Plakette sowie des Stempels der Hauptuntersuchung gewusst hatte. 

Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein. Dieser war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtverhandlung erspart blieb.