Datum: 13.01.2022
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde der versuchte Diebstahl von zwei Fahrrädern mittels eines Winkelschleifers („Flex“) vorgeworfen. In der Schutzschrift wurde herausgearbeitet, dass unser Mandant jedoch lediglich ein Fußgänger war, der einem vermeintlichen Zeugen verdächtig erschien. Auch ein eingeholtes Gutachten, welches die Flex unseres Mandanten nach Spuren untersuchte, ließ keine andere Bewertung zu. Die Staatsanwaltschaft folgte daher unserem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.