14. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Unvorsichtig gesurft

Datum: 08.12.2021

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften  

Ergebnis: Einstellung  

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografisches Material besessen zu haben, bzw. kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Hierzu soll er einschlägiges Bildmaterial über die Plattform Skype hochgeladen haben. Über die IP-Adresse des Mandanten ermittelte die Kriminalpolizei dessen Wohnort und stellte bei den Sichergestellten Datenträgern inkriminiertes pornografisches Material fest. Da dieses im Zeitpunkt der Durchsuchung bereits gelöscht war und lediglich einen kleinen Teil der insgesamt großen Menge pornografischen Materials auf den Datenträgern ausmachte, konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, bei dem Material handele es sich lediglich um versehentlich heruntergeladene Dateien. Ein Rückschluss auf den Mandanten anhand der IP-Adresse konnte durch Argumentation dahingehend entkräftet werden, IP-Adressen seien leicht zu fälschen und würden regelmäßig zur Ablenkung von der wahren Identität von Nichtberechtigten verwendet.