04. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Zur falschen Zeit am falschen Ort?

Datum: 23.10.2021

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Versuchter Diebstahl in besonders schwerem Fall; versuchter Diebstahl mit Waffen 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, um einen Diebstahl begehen zu können, versucht zu haben, in einen Supermarkt durch die Hintertür eingebrochen zu haben. Es wurde nichts entwendet. Die Polizei sei aufgrund einer Alarmauslösung erschienen und habe den Mandanten aus dem Bereich einer Hintertür laufen sehen. Er habe dabei eine Socke über die linke Hand gezogen gehabt und habe einen nicht erkennbaren Gegenstand in der Hand gehalten. 

In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass bereits ein Nachweis der Täterschaft nicht gelingt. Weder Zeugen noch Videoaufzeichnungen haben den Mandanten dabei gesehen, wie er versucht hat, in den Supermarkt einzubrechen. Selbst unter der Annahme, er habe dies versucht, ist lediglich von straflosen Vorbereitungshandlungen auszugehen. Aus Sicht des Täters war noch ein wesentlicher Zwischenschritt erforderlich: das Öffnen der Hintertür.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Begründung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.