04. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Sich bedroht zu fühlen bedeutet nicht bedroht zu werden

Datum: 12.10.2021

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf: Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts  

Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe 

 

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung eingeleitet. Laut Anzeigenerstatterin und einziger Belastungszeugin soll der Mandant seine damalige Ex-Freundin mit einer Schreckschusswaffe und einem Messer bedroht haben.  

Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken. Es fehlte nicht nur an belastendem Beweismaterial, sondern vor allem auch an der strafrechtlich erforderlichen objektiven Ernstlichkeit der Bedrohung.

Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Insbesondere blieb unserem Mandanten eine äußerst belastende Gerichtsverhandlung erspart.