02. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Zu spät gemeldet?

Strafverteidigerin: Svenja Dörge 

Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB 

Ergebnis: Einstellung der Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Unserem Mandanten wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Er fuhr mit einem Sharing-Fahrzeug gegen einen Begrenzungsbügel auf einem Parkplatz. Ein Zeuge rief die Polizei. Unser Mandant soll sich jedoch zu spät beim Sharingunternehmen gemeldet haben. Es konnte dargelegt werden, dass dem Mandanten durch eine kurz auf den Unfall folgende Aufforderung zur Erstellung eines Unfallberichts zugleich eine verlängerte Mitteilungsfrist eingeräumt wurde.