24. März 2022 | Defensio-Fälle

Zoff ums Emailpostfach

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Betrug / Ausspähen von Daten 

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Der Mandantin wurde das Ausspähen von Daten sowie Betrug vorgeworfen. Ihr Ex-Freund hatte sie beschuldigt, sich in sein Emailpostfach eingeloggt und von dort in ihrem Namen Verträge geschlossen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Beweise nach Aktenlage für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreichten. Auch eine Versuchsstrafbarkeit entfiele. Es hätte noch vieler Zwischenschritte bedurft, um den Bereich einer lediglich straflosen Vorbereitungshandlung zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.