Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug und Ausspähen von Daten
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde Betrug und Ausspähen von Daten vorgeworfen. Der Mandant bestellte bei Vodafone einen Receiver zur Nutzung einer TV-App. Bei Vertragsschluss soll er eine fremde IBAN angegeben haben, woraufhin dieses Konto zunächst auch belastet wurde. Gegenüber der Staatsanwaltschaft konnten wir begründen, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Es konnte weder nachgewiesen werden, dass mein Mandant die IBAN tatsächlich selbst angab, noch kam es für die Inhaberin des anderen Kontos zu einem Vermögensschaden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Dem glücklichen Mandanten bleibt eine kostenintensive Gerichtsverhandlung erspart.